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Steuertermine

Die aktuellen Steuertermine –
im Überblick

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Steuertermine

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Die aktuellen Steuertermine im Überblick

vorheriger Monat - nächster Monat
Steuertermine im Januar 2025 Ende Schonfrist bei Zahlung per
fällig am betrifft Überweisung Scheck/bar
       
10.01. Umsatzsteuer 1) für Monats-, Vierteljahres-, Jahreszahler 13.01. 10.01.
10.01. Lohnsteuer (mit SolZ u. ggf. KiSt) 13.01. 10.01.
27.01. Zusammenfassende Meldung (ZM) ohne Zahlung 2) monatlich, vierteljährlich, jährlich    
31.01. Meldung über Mini-One-Stop-Shop (M1SS/MOSS) mit Zahlung 3) vierteljährlich    
Steuertermine im Februar 2025 Ende Schonfrist bei Zahlung per
fällig am betrifft Überweisung Scheck/bar
       
10.02. Umsatzsteuer 1) für Monatszahler 13.02. 10.02.
10.02. Lohnsteuer (mit SolZ u. ggf. KiSt) 13.02. 10.02.
17.02. Grundsteuer für Vierteljahres- und Halbjahreszahler 2) 20.02. 17.02.
17.02. Gewerbesteuer 20.02. 17.02.
25.02. Zusammenfassende Meldung (ZM) ohne Zahlung 2) monatlich    
Steuertermine im März 2025 Ende Schonfrist bei Zahlung per
fällig am betrifft Überweisung Scheck/bar
       
10.03. Einkommensteuer (mit SolZ und ggf. KiSt) 13.03. 10.03.
10.03. Körperschaftsteuer (mit SolZ) 13.03. 10.03.
10.03. Umsatzsteuer 1) für Monatszahler 13.03. 10.03.
10.03. Lohnsteuer (mit SolZ u. ggf. KiSt) 13.03. 10.03.
25.03. Zusammenfassende Meldung (ZM) ohne Zahlung 2) monatlich    
Steuertermine im April 2025 Ende Schonfrist bei Zahlung per
fällig am betrifft Überweisung Scheck/bar
       
10.04. Umsatzsteuer 1) für Monats- und Vierteljahreszahler 14.04. 10.04.
10.04. Lohnsteuer (mit SolZ u. ggf. KiSt) 14.04. 10.04.
25.04. Zusammenfassende Meldung (ZM) ohne Zahlung 2) monatlich, vierteljährlich    
30.04. Meldung über Mini-One-Stop-Shop (M1SS/MOSS) mit Zahlung 3) vierteljährlich    
Steuertermine im Mai 2025 Ende Schonfrist bei Zahlung per
fällig am betrifft Überweisung Scheck/bar
       
12.05. Umsatzsteuer 1) für Monatszahler 15.05. 12.05.
12.05. Lohnsteuer (mit SolZ u. ggf. KiSt) 15.05. 12.05.
15.05. Grundsteuer für Vierteljahreszahler 19.05. 15.05.
15.05. Gewerbesteuer 19.05. 15.05.
26.05. Zusammenfassende Meldung (ZM) ohne Zahlung 2) monatlich    
Steuertermine im Juni 2025 Ende Schonfrist bei Zahlung per
fällig am betrifft Überweisung Scheck/bar
       
10.06. Einkommensteuer (mit SolZ und ggf. KiSt) 13.06. 7) 10.06.
10.06. Körperschaftsteuer (mit SolZ) 13.06. 7) 10.06.
10.06. Umsatzsteuer 1) für Monatszahler 13.06. 7) 10.06.
10.06. Lohnsteuer (mit SolZ u. ggf. KiSt) 13.06. 7) 10.06.
25.06. Zusammenfassende Meldung (ZM) ohne Zahlung 2) monatlich    
Steuertermine im Juli 2025 Ende Schonfrist bei Zahlung per
fällig am betrifft Überweisung Scheck/bar
       
10.07. Umsatzsteuer 1) für Monats- und Vierteljahreszahler 14.07. 10.07.
10.07. Lohnsteuer (mit SolZ u. ggf. KiSt) 14.07. 10.07.
25.07. Zusammenfassende Meldung (ZM) ohne Zahlung 2) monatlich, vierteljährlich    
31.07. Meldung über Mini-One-Stop-Shop (M1SS/MOSS) mit Zahlung 3) vierteljährlich    
Steuertermine im August 2025 Ende Schonfrist bei Zahlung per
fällig am betrifft Überweisung Scheck/bar
       
11.08. Umsatzsteuer 1) für Monatszahler 14.08. 11.08.
11.08. Lohnsteuer (mit SolZ u. ggf. KiSt) 14.08. 11.08.
15.08. Grundsteuer für Vierteljahres-, Halbjahres- 2) und Jahreszahler 2) 18.08. 8) 15.08. 8)
15.08. Gewerbesteuer 18.08. 8) 15.08. 8)
25.08. Zusammenfassende Meldung (ZM) ohne Zahlung 2) monatlich    
Steuertermine im September 2025 Ende Schonfrist bei Zahlung per
fällig am betrifft Überweisung Scheck/bar
       
10.09. Einkommensteuer (mit SolZ und ggf. KiSt) 15.09. 10.09.
10.09. Körperschaftsteuer (mit SolZ) 15.09. 10.09.
10.09. Umsatzsteuer 1) für Monatszahler 15.09. 10.09.
10.09. Lohnsteuer (mit SolZ u. ggf. KiSt) 15.09. 10.09.
25.09. Zusammenfassende Meldung (ZM) ohne Zahlung 2) monatlich    
Steuertermine im Oktober 2025 Ende Schonfrist bei Zahlung per
fällig am betrifft Überweisung Scheck/bar
       
10.10. Umsatzsteuer 1) für Monats- und Vierteljahreszahler 13.10. 10.10.
10.10. Lohnsteuer (mit SolZ u. ggf. KiSt) 13.10. 10.10.
27.10. Zusammenfassende Meldung (ZM) ohne Zahlung 2) monatlich, vierteljährlich    
31.10. Meldung über Mini-One-Stop-Shop (M1SS/MOSS) mit Zahlung 3) vierteljährlich    
Steuertermine im November 2025 Ende Schonfrist bei Zahlung per
fällig am betrifft Überweisung Scheck/bar
       
10.11. Umsatzsteuer 1) für Monatszahler 13.11. 10.11.
10.11. Lohnsteuer (mit SolZ u. ggf. KiSt) 13.11. 10.11.
17.11. Grundsteuer für Vierteljahreszahler 20.11. 17.11.
17.11. Gewerbesteuer 20.11. 17.11.
25.11. Zusammenfassende Meldung (ZM) ohne Zahlung 2) monatlich    
Steuertermine im Dezember 2025 Ende Schonfrist bei Zahlung per
fällig am betrifft Überweisung Scheck/bar
       
10.12. Einkommensteuer (mit SolZ und ggf. KiSt) 15.12. 10.12.
10.12. Körperschaftsteuer (mit SolZ) 15.12. 10.12.
10.12. Umsatzsteuer 1) für Monatszahler 15.12. 10.12.
10.12. Lohnsteuer (mit SolZ u. ggf. KiSt) 15.12. 10.12.
29.12. Zusammenfassende Meldung (ZM) ohne Zahlung 2) monatlich    
Steuertermine im Januar 2026 Ende Schonfrist bei Zahlung per
fällig am betrifft Überweisung Scheck/bar
       
12.01. Umsatzsteuer 1) für Monats-, Vierteljahres-, Jahreszahler 15.01. 12.01.
12.01. Lohnsteuer (mit SolZ u. ggf. KiSt) 15.01. 12.01.
26.01. Zusammenfassende Meldung (ZM) ohne Zahlung 2) monatlich, vierteljährlich, jährlich    
31.01. Meldung über Mini-One-Stop-Shop (M1SS/MOSS) mit Zahlung 3) vierteljährlich    
31.01. Umsatzmeldung für Kleinunternehmer (EU-KU) 4) vierteljährlich    
Steuertermine im Februar 2026 Ende Schonfrist bei Zahlung per
fällig am betrifft Überweisung Scheck/bar
       
10.02. Umsatzsteuer 1) für Monatszahler 13.02. 10.02.
10.02. Lohnsteuer (mit SolZ u. ggf. KiSt) 13.02. 10.02.
16.02. Grundsteuer für Vierteljahres- und Halbjahreszahler 5) 19.02. 16.02.
16.02. Gewerbesteuer 19.02. 16.02.
25.02. Zusammenfassende Meldung (ZM) ohne Zahlung 2) monatlich    
Steuertermine im März 2026 Ende Schonfrist bei Zahlung per
fällig am betrifft Überweisung Scheck/bar
       
10.03. Einkommensteuer (mit SolZ und ggf. KiSt) 13.03. 10.03.
10.03. Körperschaftsteuer (mit SolZ) 13.03. 10.03.
10.03. Umsatzsteuer 1) für Monatszahler 13.03. 10.03.
10.03. Lohnsteuer (mit SolZ u. ggf. KiSt) 13.03. 10.03.
25.03. Zusammenfassende Meldung (ZM) ohne Zahlung 2) monatlich    
Steuertermine im April 2026 Ende Schonfrist bei Zahlung per
fällig am betrifft Überweisung Scheck/bar
       
10.04. Umsatzsteuer 1) für Monats- und Vierteljahreszahler 13.04. 10.04.
10.04. Lohnsteuer (mit SolZ u. ggf. KiSt) 13.04. 10.04.
27.04. Zusammenfassende Meldung (ZM) ohne Zahlung 2) monatlich, vierteljährlich    
30.04. Meldung über Mini-One-Stop-Shop (M1SS/MOSS) mit Zahlung 3) vierteljährlich    
30.04. Umsatzmeldung für Kleinunternehmer (EU-KU) 4) vierteljährlich    
Steuertermine im Mai 2026 Ende Schonfrist bei Zahlung per
fällig am betrifft Überweisung Scheck/bar
       
11.05. Umsatzsteuer 1) für Monatszahler 15.05. 11.05.
11.05. Lohnsteuer (mit SolZ u. ggf. KiSt) 15.05. 11.05.
15.05. Grundsteuer für Vierteljahreszahler 18.05. 15.05.
15.05. Gewerbesteuer 18.05. 15.05.
27.05. Zusammenfassende Meldung (ZM) ohne Zahlung 2) monatlich    
Steuertermine im Juni 2026 Ende Schonfrist bei Zahlung per
fällig am betrifft Überweisung Scheck/bar
       
10.06. Einkommensteuer (mit SolZ und ggf. KiSt) 15.06. 7) 10.06.
10.06. Körperschaftsteuer (mit SolZ) 15.06. 7) 10.06.
10.06. Umsatzsteuer 1) für Monatszahler 15.06. 7) 10.06.
10.06. Lohnsteuer (mit SolZ u. ggf. KiSt) 15.06. 7) 10.06.
25.06. Zusammenfassende Meldung (ZM) ohne Zahlung 2) monatlich    
Steuertermine im Juli 2026 Ende Schonfrist bei Zahlung per
fällig am betrifft Überweisung Scheck/bar
       
10.07. Umsatzsteuer 1) für Monats- und Vierteljahreszahler 13.07. 10.07.
10.07. Lohnsteuer (mit SolZ u. ggf. KiSt) 13.07. 10.07.
27.07. Zusammenfassende Meldung (ZM) ohne Zahlung 2) monatlich, vierteljährlich    
31.07. Meldung über Mini-One-Stop-Shop (M1SS/MOSS) mit Zahlung 3) vierteljährlich    
31.07. Umsatzmeldung für Kleinunternehmer (EU-KU) 4) vierteljährlich    
Steuertermine im August 2026 Ende Schonfrist bei Zahlung per
fällig am betrifft Überweisung Scheck/bar
       
10.08. Umsatzsteuer 1) für Monatszahler 13.08. 10.08.
10.08. Lohnsteuer (mit SolZ u. ggf. KiSt) 13.08. 10.08.
17.08. Grundsteuer für Vierteljahres-, Halbjahres- 5) und Jahreszahler 5) 20.08. 8) 17.08. 8)
17.08. Gewerbesteuer 20.08. 8) 17.08. 8)
25.08. Zusammenfassende Meldung (ZM) ohne Zahlung 2) monatlich    
Steuertermine im September 2026 Ende Schonfrist bei Zahlung per
fällig am betrifft Überweisung Scheck/bar
       
10.09. Einkommensteuer (mit SolZ und ggf. KiSt) 14.09. 10.09.
10.09. Körperschaftsteuer (mit SolZ) 14.09. 10.09.
10.09. Umsatzsteuer 1) für Monatszahler 14.09. 10.09.
10.09. Lohnsteuer (mit SolZ u. ggf. KiSt) 14.09. 10.09.
25.09. Zusammenfassende Meldung (ZM) ohne Zahlung 2) monatlich    
Steuertermine im Oktober 2026 Ende Schonfrist bei Zahlung per
fällig am betrifft Überweisung Scheck/bar
       
12.10. Umsatzsteuer 1) für Monats- und Vierteljahreszahler 15.10. 12.10.
12.10. Lohnsteuer (mit SolZ u. ggf. KiSt) 15.10. 12.10.
26.10. Zusammenfassende Meldung (ZM) ohne Zahlung 2) monatlich, vierteljährlich    
31.10. Meldung über Mini-One-Stop-Shop (M1SS/MOSS) mit Zahlung 3) vierteljährlich    
31.10. Umsatzmeldung für Kleinunternehmer (EU-KU) 4) vierteljährlich    
Steuertermine im November 2026 Ende Schonfrist bei Zahlung per
fällig am betrifft Überweisung Scheck/bar
       
10.11. Umsatzsteuer 1) für Monatszahler 13.11. 10.11.
10.11. Lohnsteuer (mit SolZ u. ggf. KiSt) 13.11. 10.11.
16.11. Grundsteuer für Vierteljahreszahler 19.11. 16.11.
16.11. Gewerbesteuer 19.11. 16.11.
25.11. Zusammenfassende Meldung (ZM) ohne Zahlung 2) monatlich    
Steuertermine im Dezember 2026 Ende Schonfrist bei Zahlung per
fällig am betrifft Überweisung Scheck/bar
       
10.12. Einkommensteuer (mit SolZ und ggf. KiSt) 13.12. 10.12.
10.12. Körperschaftsteuer (mit SolZ) 14.12. 10.12.
10.12. Umsatzsteuer 1) für Monatszahler 14.12. 10.12.
10.12. Lohnsteuer (mit SolZ u. ggf. KiSt) 14.12. 10.12.
28.12. Zusammenfassende Meldung (ZM) ohne Zahlung 2) monatlich    

Anmerkungen: Säumniszuschläge werden nicht erhoben, wenn innerhalb der Schonfrist von drei Tagen per Überweisung oder Einzugsermächtigung gezahlt wird. Keine Schonfristen gibt es bei Voraus- / Abschlusszahlungen, die bar oder mit Scheck gezahlt werden.

Achtung: Verschiebt sich der Steuertermin oder die Schonfrist für die Zahlung durch einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so ist dies berücksichtigt.

1) Bei monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen (USt-VA) kann eine Dauerfristverlängerung um einen Monat beantragt werden. Bei monatlichen USt-VA ist hierfür unter Umständen am 10. Februar (Ablauf der Schonfrist am 13. Februar) eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Voranmeldungen des Vorjahres erforderlich, die in der letzten USt-VA auf die Umsatzsteuer-Vorauszahlung angerechnet wird. 2) Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist erforderlich, wenn im Meldezeitraum innergemeinschaftliche Warenlieferungen, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte oder bestimmte sonstige Leistungen gegenüber Unternehmern (B2B) ausgeführt wurden, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässig sind. Die Meldungen sind nicht mit Zahlungen verbunden. 3) Besteht eine Registrierung für das One-Stop-Shop-Verfahren, müssen elektronische Steuererklärungen vierteljährlich an das BZSt übermittelt werden. Zu erklären sind insbesondere innergemeinschaftliche Fernverkäufe und bestimmte auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen, die an Endverbraucher in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbracht werden und bei denen das Bestimmungslandprinzip gilt. Die Zahlung der ausländischen Umsatzsteuer ist zum Steuertermin fällig. Die Erklärungs- bzw. Zahlungsfrist verlängert sich nicht, wenn diese auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt. 4) Besteht eine Registrierung für das europäische Kleinunternehmer-Verfahren (EU-KU-Regelung), müssen elektronische Steuererklärungen vierteljährlich an das BZSt übermittelt werden. Zu erklären sind alle Umsätze, die im Gemeinschaftsgebiet ausgeführt wurden (einschließlich Deutschland). Diese Umsatzmeldungen dienen lediglich der Überwachung der Kleinunternehmergrenze. Zahlungen sind insoweit nicht erforderlich. Die Erklärungsfrist verlängert sich nicht, wenn diese auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt. 5) Die Termine für Kleinbeträge können nach den Bestimmungen der jeweiligen Gemeinde abweichen.

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Standort Blaubeuren
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Steuerberatungsgesellschaft
Dr.-Georg-Spohn Straße 41
89143 Blaubeuren
Standort Biberach
ETL Endermann, Knoll & Kollegen GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Riedlinger Straße 24
88400 Biberach an der Riß

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Telefon: (07344) 9289-0
E-Mail: mail@etl-ek.de

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